ANTRAG AUF BEGRENZUNG DER STROMKOSTEN STELLEN

Durch die besonderen energierechtlichen Bestimmungen werden Unternehmen, die für die Produktion ihrer Erzeugnisse große Strommengen verbrauchen und bestimmte Kennzahlen beim Stromverbrauch erfüllen, privilegiert. So können stromkostenintensive Unternehmen bestimmter Branchen beispielsweise im Rahmen der Besonderen Ausgleichsregelung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) folgende Anträge stellen:

 

  • Antrag auf Begrenzung der EEG-Umlage (EEG: Erneuerbare-Energien-Gesetz)
  • Antrag auf Begrenzung der KAV-Umlage (KAV: Konzessionsabgabenverordnung)
  • Antrag auf Begrenzung der StromNEV-Umlage (StromNEV: Stromnetzentgeltverordnung)

Dies ist jedoch an strenge, auf Basis von Ist-Daten zu erfüllende Voraussetzungen gebunden. Die Begrenzung erfolgt, um die Stromkosten dieser Unternehmen zu senken und so ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten.

Die Besondere Ausgleichsregelung des EEG stellt jedoch zugleich sicher, dass auch die begünstigten Unternehmen einen Beitrag zur Förderung der erneuerbaren Energien leisten: Sie führt nicht zu einer vollständigen Freistellung von der Pflicht zur Zahlung der EEG-Umlage, sondern reduziert sie.

Die Besondere Ausgleichsregelung ist eine Ausnahmevorschrift mit engen gesetzlichen Voraussetzungen. In diesem Zusammenhang ist insbesondere auch auf die für die Einreichung des Antrags und der vollständigen Antragsunterlagen geltende gesetzliche Ausschlussfrist hinzuweisen. BRECHT & PARTNER mbB WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT unterstützt Sie gern bei der Antragstellung

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