QUALITÄTSKONTROLLE §57a WPO

Die externe Qualitätskontrolle (Peer Review) ist seit Januar 2001 zwingende Voraussetzung für alle Wirtschaftsprüfer, die gesetzliche Abschlussprüfungen durchführen. Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer und genossenschaftliche Prüfungsverbände werden verpflichtet, sich der externen Kontrolle durch einen unabhängigen und qualifizierten Berufskollegen oder die Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) zu unterziehen, sofern sie die Qualifikation als gesetzlicher Abschlussprüfer erwerben, bzw. ihr Geschäftsfeld „gesetzliche Abschlussprüfungen“ weiterhin betreiben möchten.
Die externe Qualitätskontrolle wird in einen Qualitätskontrollbericht des Prüfers zusammengefasst, der abschließend der Kommission für Qualitätskontrolle zur Entscheidung vorgelegt wird. Wirtschaftsprüfer Thomas Brecht erfüllt als Prüfer die Voraussetzungen gem. § 57a Abs. 3 WPO und ist bei der Wirtschaftsprüferkammer registriert sowie in dieser Funktion in das öffentliche Berufsregister eingetragen

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BRECHT & PARTNER mbB WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT
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